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Schulungen & Organisation

# Brandschutzhelfer: Anzahl, Ausbildung und Auffrischung im Betrieb

Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb? Regeln zur Anzahl, praktische Ausbildung und Auffrischung für Unternehmen in Hamburg und Mannheim.

Arbeitsschutz Regional · 13. Oktober 2026

Image: Team bei einer fachlichen Besprechung zur betrieblichen Sicherheit (https://arbeitsschutzregional.de/__l5e/assets-v1/e3e7f8fd-b020-40d8-acc7-7f55081e4ce1/schulung-team.webp)

## Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber

Brandschutzhelfer unterstützen den betrieblichen Brandschutz, insbesondere bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Ihre Ausbildung ist ein Baustein der Notfallorganisation – kein Ersatz für sichere Fluchtwege, geeignete Löschmittel oder eine Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss nach § 10 Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und geeignete Beschäftigte benennen.

Für Betriebe in Hamburg und Norddeutschland gelten dabei dieselben grundlegenden Arbeitsstättenregeln wie in Mannheim. Die tatsächliche Organisation muss jedoch zu Ihrem Standort passen: Eine tagsüber besetzte Praxis hat andere Anwesenheitszeiten und Personengruppen als ein Sicherheitsdienst mit wechselnden Schichten.

## Wann die Fünf-Prozent-Regel genügt – und wann nicht

Nach ASR A2.2 ist bei normaler Brandgefährdung ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Die konkrete Zahl ergibt sich aber aus der Gefährdungsbeurteilung. Eine erhöhte Brandgefährdung, größere Personenansammlungen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität können mehr Brandschutzhelfer erforderlich machen.

Wichtig ist nicht allein, wie viele Zertifikate in der Personalakte liegen. Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel müssen berücksichtigt werden, damit ausreichend Helfer tatsächlich anwesend sind. Eine rechnerische Quote auf Unternehmensebene hilft wenig, wenn in einer einzelnen Schicht niemand verfügbar ist. Planen Sie daher die Abdeckung pro Arbeitsbereich und Zeitfenster und dokumentieren Sie die Entscheidung.

## Theorie und praktische Löschübung gehören zusammen

Die fachkundige Unterweisung muss Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Gefahren durch Brände, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie Verhalten im Brandfall vermitteln. Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur Ausbildung dazu. Eine rein theoretische Information ersetzt diese praktische Ausbildung nicht.

Die allgemeine Unterweisung aller Beschäftigten bleibt zusätzlich erforderlich. Beschäftigte müssen wissen, wie sie einen Brand melden und sich in Sicherheit bringen. Brandschutzhelfer sollen keine riskanten Löschversuche unternehmen: Eigenschutz und sichere Flucht haben Vorrang. Übertragen Sie die Schulungsinhalte deshalb auf Alarmierungswege, Ausgänge und vorhandene Geräte Ihres eigenen Betriebs.

## Auffrischung nicht erst beim Ablauf eines Nachweises planen

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung einschließlich praktischer Übung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Das ist kein pauschales gesetzliches Ablaufdatum für jedes Zertifikat. Die Gefährdungsbeurteilung und betriebliche Änderungen können kürzere Abstände sinnvoll oder erforderlich machen, etwa bei geänderten Löschmitteln oder wesentlich veränderten Arbeitsbedingungen.

Erfassen Sie geschulte Personen, Schulungsdatum, Ausbildungsinhalte und geplante Wiederholung übersichtlich. Prüfen Sie die Liste bei Personalwechseln und beim Anpassen von Schichtplänen. So wird aus einer einmaligen Schulung eine verlässliche Organisation, die auch bei Abwesenheiten funktioniert.

## Eine passende Schulung beginnt mit dem Bedarf

Arbeitsschutz Regional unterstützt bei der Einordnung des Schulungsbedarfs und der betrieblichen Brandschutzorganisation. Für eine Anfrage sind Beschäftigtenzahl, Arbeitszeiten, Branche und Standort hilfreich. Mannheim und Rhein-Neckar bleiben unsere aktive regionale Basis. Für Hamburg und Norddeutschland besprechen wir bereits jetzt Ihren Bedarf; der Hamburger Standort ist im Aufbau und dort sind aktuell noch keine Vor-Ort-Termine möglich.

## Quellen & weiterführende Informationen

- BAuA: ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 7.3: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2
- DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2848
- Arbeitsschutzgesetz § 10: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine betriebs- oder objektbezogene Beurteilung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die konkreten Bedingungen vor Ort.

## Weiterlesen

Brandschutz in Hamburg und Norddeutschland: Was Betriebe organisieren müssen: https://arbeitsschutzregional.de/blog/brandschutz-hamburg-norddeutschland
Brandschutz in Arztpraxis, Zahnarztpraxis und Physiotherapie: https://arbeitsschutzregional.de/blog/brandschutz-arztpraxis-zahnarzt-physiotherapie

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